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Peter Hühne, Esslinger Str. 200, 73207 Plochingen
Um Missverständnisse während der gemeinsamen Zusammenarbeit zu vermeiden, haben wir unsere Geschäftsbedingungen in der folgenden Übersicht kompakt und präzise zusammengefasst. Sollten sich dennoch Unklarheiten ergeben, stehen wir für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die nachfolgenden Bedingungen betreffen alle Vertragsverhältnisse zwischen Peter Hühne (Auftragnehmer) als Einzelunternehmer und seinen Vertragspartnern (Auftraggeber). Die Angaben beziehen sich auf alle Beratungs-, Weiterbildungs- und Textproduktionsdienstleistungen gleich welcher Art sowie auf alle anderen Dienstleistungen und Produkte, über deren Ausführung oder Lieferung ein Vertrag zustande kommt
Mit Bestellung durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag über das angebotene Produkt oder die angebotene Dienstleistung, wie per Angebot spezifiziert, zustande. Die jeweilige Lieferzeit ergibt sich aus den Angaben im Angebot und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Auftraggeber. Sollte sich während der Auftragsabwicklung die Notwendigkeit einer Änderung der Lieferzeit ergeben, wird nach Rücksprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein neuer Liefertermin festgelegt. Sollte es während der Auftragsabwicklung seitens des Auftraggebers zu Änderungswünschen kommen, die außerhalb des festgelegten Lieferumfangs liegen, wird der Auftragnehmer darüber informieren und ggf. ein Nachtragsangebot vorlegen.
Falls Daten (Bilder, Videos, Logos, Texte, Zitate, etc.) durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, trägt dieser die volle Verantwortung bzgl. der Einhaltung der Copyright-Bestimmungen und des Urheberrechts. Gegenüber dem Auftragnehmer erfolgt außerdem eine Freistellung von der Haftung in Bezug auf die gelieferten Daten durch den Auftraggeber. Dieser haftet für alle durch ihn bereitgestellten Daten in Bezug auf Lizenzverstöße sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte dritter Parteien.
Alle Texte, Bilder, Videos und sonstige Materialien, die für die erfolgreiche Auftragsbearbeitung notwendig sind, müssen innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist (i.d.R. sieben Werktage) vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Die Bereitstellung muss in digitaler Form in den in der auftragsspezifischen Anforderungsliste festgelegten Datenformaten erfolgen. Sollten für die Bearbeitung relevante Materialien nicht fristgerecht oder in falscher Form geliefert werden, behält sich der Auftragnehmer vor, mit Beispielmaterialien zu arbeiten, um Platzvorbehalte für Bilder, Texte, etc., zu schaffen. Sollte diese Situation eintreten, wird der Auftragnehmer darauf hinweisen. Sollten die gewünschten Materialien vom Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geliefert werden, kann das Produkt/die Dienstleistung durch den Auftragnehmer auch ohne diese Inhalte fertiggestellt werden und gilt damit als abgenommen.
Um eine erfolgreiche Auftragsabwicklung unter Einhaltung der festgelegten Termine sicherzustellen, verpflichten sich Auftragnehmer und Auftraggeber zu einer kooperativen Zusammenarbeit während der Projektphase. Dazu zählen eine zielorientierte, transparente Projektkommunikation, die Bereitstellung und Lieferung von Datenmaterial in entsprechender Qualität sowie die Einhaltung von festgelegten Fristen. Sollte es jedoch aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstandes zu einer Verzögerung der Fertigstellung eines Produkts/einer Dienstleistung kommen, hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung nach Rechnungsstellung.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Schäden, die sich auf Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit zurückführen lassen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere weder für den Verlust der übergebenen Daten und Materialien noch für die unberechtigte Einsicht in persönliche Daten durch Dritte. Weitere Haftungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer werden ausgeschlossen, sofern diese nicht aus Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben resultieren.
Der Auftragnehmer stellt eine größtmögliche Qualität der übergebenen Daten sicher. Jedoch kann es, aufgrund technischer Probleme (Server-, Hardware- oder Softwareprobleme) auf Seiten des Auftragnehmers, in Ausnahmefällen zu technischen Problemen mit den Arbeitsmaterialen und damit zu Verzögerungen der Übergabe kommen. Vorübergehende Verzögerungen, die die Dauer von fünf Werktagen nicht überschreiten, führen jedoch weder zur Gewährleistungsansprüchen noch ergibt sich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Ebenfalls keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags haben Verzögerungen durch Naturereignisse, Stromausfälle, etc.
Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt nach Abnahme des Produkts/der Dienstleistung durch den Auftraggeber. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Angebotsbetrag und den während der Auftragsabwicklung vereinbarten Mehrkosten, sollten diese angefallen sein sollten. Die Zahlung ist sofort zu leisten, sofern keine anderen Absprachen getroffen und festgehalten wurden. Nach Zahlungseingang beim Auftragnehmer gilt der Vertrag als erfüllt. Sollte der Auftraggeber hinsichtlich fälliger Zahlungen im Verzug sein, kann der Auftragnehmer bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht weitere Leistungen verweigern und hieraus entstehende Kosten an den Auftraggeber weitergeben.
Zusatzvereinbarungen und Änderungen werden ausschließlich wirksam, wenn ihre Dokumentation in schriftlicher Form erfolgt. Jedoch hat dies keinen Einfluss auf den Vorrang individueller Vertragsabreden gemäß § 305 b BGB. Die Berechtigung zu Absprachen bzgl. Zusatzvereinbarungen und Vertragsänderungen im Namen des Auftragnehmers obliegt ausschließlich Herrn Peter Hühne bzw. der von ihm schriftlich bevollmächtigten Person.
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sollte dieser Fall eintreten, ist eine Mitteilung an den Auftraggeber in schriftlicher oder digitaler Form notwendig. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, der Änderung innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Falls kein Widerspruch erfolgt, gilt die Änderung als akzeptiert. Sollte der Widerspruchsfall eintreten, erhält der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vereinbarung gilt sowohl für Kunden aus dem Inland als auch aus dem Ausland.
12 | Verwertungsrechte
Verfasst von:
Peter Hühne, Plochingen, Mai 2019